Befundabholung

Sämtliche Befunde werden automatisch an Ihre behandelnde Ärztin bzw. an Ihren behandelnden Arzt mittels Ärztedatenleitung, oder per Post übermittelt.

Möchten Sie Ihren Befund persönlich abholen, so ist dies am nächsten Ordinationstag nach Ihrer Untersuchung und nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, während unserer Öffnungszeiten möglich.

Sollte es Ihnen aus etwaigen Gründen nicht möglich sein Ihre Befunde persönlich abzuholen, so besteht die Möglichkeit, eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zu beauftragen. In diesem Fall ist jedoch eine VOLLMACHT zwingend notwendig. Der Vollmacht ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers beizulegen. Die bzw. der Bevollmächtigte MUSS bei der Befundabholung einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.